Zweckverband zur Wasserversorgung

Bad Königshofen - Gruppe Mitte -

Bedingungen / Satzung

Die allgemeinen Versorgungsbedingungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Bad Königshofen – Gruppe Mitte – ergibt sich aus der Wasserabgabesatzung (WAS) vom 13.12.2012 zuletzt geändert durch 3. Änderung vom 26.03.2024 (pdf-Format)


Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Öffentliche Einrichtung
§ 2 Grundstücksbegriff – Grundstückseigentümer
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Anschluss- und Benutzungsrecht
§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 6 Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang
§ 7 Beschränkung der Benutzungspflicht
§ 8 Sondervereinbarungen
§ 9 Grundstücksanschluss
§ 10 Anlage des Grundstückseigentümers
§ 11 Zulassung und Inbetriebsetzung der Anlage des Grundstückseigentümers
§ 12 Überprüfung der Anlage des Grundstückseigentümers
§ 13 Abnehmerpflichten, Haftung
§ 14 Grundstücksbenutzung
§ 15 Art und Umfang der Versorgung
§ 16 Anschlüsse und Benutzung der Wasserleitung für Feuerlöschzwecke
§ 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen
§ 18 Haftung bei Versorgungsstörungen
§ 19 Wasserzähler
§ 20 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze
§ 21 Nachprüfung der Wasserzähler
§ 22 Änderungen; Einstellung des Wasserbezuges
§ 23 Einstellung der Wasserlieferung
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Anordnungen für den Einzelfall, Zwangsmittel
§ 26 Inkrafttreten

Formulare:

Antrag auf Erstellung bzw. Änderung eines Wasseranschlusses und Zulassung der Wasserversorgungsanlage auf dem Grundstück
Antrag zur Einstellung/Änderung des Wasserbezugs
Antrag auf Nachprüfung des Wasserzählers

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