Informationen zum Ultraschallwasserzähler
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Bad Königshofen – Gruppe Mitte – setzt für Hauswasserzähler der Zählergrößen bis Q3 = 4 m³/h seit 2016 Ultraschallwasserzähler ein.
Diese Wasserzähler messen den Durchfluss nicht mehr mittels Flügelrad im Wasserstrom, sondern durch Ultraschalltechnologie. Sie kommen mit einem einfachen, frei durchgängigen Messrohr aus. Das Zählwerk wird hier nicht mehr mit Wasser durchströmt. Diese Ultraschallwasserzähler haben keine beweglichen Teile (sind also frei von Verschleiß) und eine Batterielebensdauer von ca. 15 Jahren vorzuweisen. Die Eichgültigkeit für Kaltwasserzähler beträgt sechs Jahre. Im Rahmen des sogenannten Stichprobenverfahrens kann diese Eichgültigkeit um drei Jahre verlängert werden. Das Stichprobenverfahren wird bei einer anerkannten Prüfstelle unter Beteiligung des Eichamtes durchgeführt. Es kann bei mehrmaligen Stichprobenverfahren eine Lebensdauer der Zähler von 12 Jahren, evtl. sogar noch länger realisiert werden. Dadurch reduziert sich der Personal- und Kostenaufwand für den Versorger drastisch, da ein Wechsel aller im Feld eingebauten Zähler nach bereits 6 Jahren hinfällig wird.
07/2022
Durch Stichprobenverfahren wurden die im Verbandsgebiet eingesetzten Ultraschall-Wasserzähler des Herstellers Kamstrup Typ MC21, Baujahr 2016, CE M16 (ursprünglich geeicht bis 2022) geprüft. Aufgrund bestandener Prüfung wurde die Eichfrist aller in diesem Los befindlichen Zähler für 3 Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Der entsprechende Bescheid wurde vom Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht am 12.07.2022, Az. 4.3-SPV-4090-1 Sy erteilt. Die betroffenen Zähler mit dem Aufdruck „M16“ können nun gemäß § 35 Mess- und Eichverordnung zunächst für weitere drei Jahre verwendet werden. Ein Austausch dieser Wasserzähler steht somit frühestens im Jahr 2025 an. Eine weitere Verlängerung dieser Wasserzähler ist durch ein erneutes Stichprobenverfahren möglich.
07/2024
Durch Stichprobenverfahren wurden die im Verbandsgebiet eingesetzten Ultraschall-Wasserzähler des Herstellers Diehl Metering GmbH, Typ Hydrus 171 A, Baujahr 2018, CE M18 (ursprünglich geeicht bis 2024) geprüft. Aufgrund bestandener Prüfung wurde die Eichfrist aller 800 in diesem Los befindlichen Zähler für 3 Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert. Der entsprechende Bescheid wurde vom Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht am 04.07.2024, Az. 4.2-SPV-6539-1 Sy erteilt. Die betroffenen Zähler mit dem Aufdruck M18 können nun gemäß § 35 Mess- und Eichverordnung zunächst für weitere drei Jahre verwendet werden. Ein Austausch dieser Wasserzähler steht somit frühestens im Jahr 2027 an. Eine weitere Verlängerung dieser Wasserzähler ist durch ein erneutes Stichprobenverfahren möglich.
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